AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Landhotel Hallnberg – Landgasthof Hallnberg GmbH

Vorbemerkungen: Allen Angeboten, Erklärungen, Vereinbarungen und Leistungen der Landgasthof Hallnberg GmbH und dessen Betriebsstätten (Catering & Hotel – im Weiteren „Hotel“) liegen ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen zugrunde. Abweichende Bedingungen der Geschäftspartner, die das Hotel nicht ausdrücklich anerkennt, sind für das Hotel unverbindlich, auch wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • 1. Geltungsbereich
    1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern sowie von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen zur Durchführung von Veranstaltungen, wie Bankette, Seminare, Tagungen, etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen unseres Hauses.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 I Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  • 2. Vertragsabschluß, -partner, Verjährung1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots des Kunden durch das Hotel zustande; diese sind die Vertragspartner. Dem Hotel steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen.2. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt oder wird vom Kunden ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Dritte zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 I BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren.
    Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. 4. Unsere Angebote verüfgen über ein Options-Datum, bis zu welchem Datum wir das Angebot aufrecht halten. Das Angebot halten wir bis zum gennannten Datum bis 12.00 Uhr aufrecht.
  • 3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bzw. Räume, Flächen oder Vitrinen zur Verfügung zu stellen und die zugesagten Leistungen zu erbringen.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen die vereinbarten bzw. üblichen Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechteverwertungsgesellschaften.3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen erhöht werden.4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% über dem Basiszinssatz bzw., bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleiben der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

 

  • 4. Rücktritt des Kunden (Stornierung)1. Vorbehaltlich etwaiger gesetzlicher oder individuell vereinbarter Rechte des Kunden zum Rücktritt bzw. zur Kündigung ist dieser ausschließlich nach Maßgabe folgender Bestimmungen zum Rücktritt (Stornierung) berechtigt. Als Stornierung im Sinne dieser Regelung gilt auch, wenn ein Kunde gar nicht (so genannter No-Show) bzw. verspätet anreist oder vorzeitig abreist.2. Der Kunde ist verpflichtet, den dem Hotel durch die Stornierung entstehenden Schaden zu ersetzen. Dem Hotel steht es frei, den vom Kunden zu ersetzenden Schaden nach Maßgabe der nachfolgenden Ziffer 4.3 und 4.4 zu pauschalieren. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist in den nachfolgenden Pauschalen berücksichtigt. Das Hotel hat Einnahmen aus anderweitiger Vermietung bei der Schadensermittlung zu berücksichtigen.3. Für den Beherbergungsbereich gilt: Der Kunde ist verpflichtet, pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, 70 % für Halbpensions- und 60 % für Vollpensionsarrangements zu leisten.4. Für Veranstaltungen gilt:
    Bis Ablauf der neunten Woche vor dem Veranstaltungstermin kann der Veranstalter kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Das Hotel ist berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zuzüglich zur vereinbarten Raummiete 35% des entgangenen Speisenumsatzes pauschal in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Speisenumsatzes. Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Menüpreis-Veranstaltung x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
    War für die Veranstaltung noch keine Raummiete vereinbart, so gilt die für diesen Zeitraum gültige Raummiete als vereinbart. Das Hotel hat Einnahmen aus anderweitiger Vermietung sowie eingesparte Aufwendungen bei der Schadensermittlung zu berücksichtigen.
    Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl pauschal in Rechnung zu stellen.5. Dem Kunden steht der Nachweis frei, ein Schaden sei dem Hotel überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.6. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis zu diesem Termin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das vertragliche Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er dieses nicht bis zum vereinbarten Termin schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt.
    7. Stornierungsbedingungen für Beherbergungen (Einzel- und Gruppenreise, Veranstaltungen) finden Sie im Angebot bzw. in den Anhängen zum jeweiligen Vertrag.
  • 5. Rücktritt des Hotels1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern / Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß III. Ziffer 6. verlangte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls• höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
    • Zimmer/Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden;
    • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung / Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
    • ein Verstoß gegen oben I. Ziffer 2. vorliegt.4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
  • 6. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Hotel mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels.2. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.3. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.4. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen nicht zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn das Hotel trifft ein Verschulden.
  • 7. Mitbringen von Speisen und GetränkenDer Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Hotel. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.
  • 8. Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.3. Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens 18:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Eine Verpflichtung des Hotels zur anderweitigen Vergabe besteht nicht. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Tagespreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
  • 9. Technische Einrichtungen und Anschlüsse1. Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, mit Vollmacht und für Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen.3. Der Kunde ist mit Zustimmung der Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen.4. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete des Hotels ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.5. Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.
  • 10. Haftung des Hotels für Verlust oder Beschädigung von bei Veranstaltungen mitgeführten Sachen1. Bei Veranstaltungen mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche, Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist das Hotel berechtigt. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen.3. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
  • 11. Haftung des Kunden/Veranstalters für Schäden1. Der Gast/Veranstalter haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch ihn selbst, durch Teilnehmer oder Besucher seiner Veranstaltung, seine Gäste oder sonstige Dritte aus seinem Bereich verursacht werden.2. Das Hotel kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
  • 12. Sonstige Haftung des Hotels1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen sowie Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen, wobei im letzten Fall die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt ist. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500,-, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 800,-. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € 7.500,- im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung des Hotels gilt vorstehende Ziffer XII.1 Satz 2 bis 4 entsprechend.3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Bei Abhandenkommen oder Beschädigungen auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels. Ein Schaden muss spätestens beim Verlassen des Hotelgrundstücks gegenüber dem Hotel geltend gemacht werden. Vorstehende Ziffer XII.1 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend.4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und –auf Wunsch –gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Ein Verwahrungsauftrag kommt über die Nachrichten, Post und Warensendungen nicht zustande. Ziffer XII.1 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend.5. Fundsachen werden nur auf Ihre ausdrückliche Anfrage und kostenpflichtig nachgesandt. Wir bewahren Fundsachen für die Dauer von 6 Monaten in unserem Haus auf.
  • 13. Schlussbestimmungen1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.3. Für Streitigkeiten aus dem abgeschlossenen Vertrag und seine Erfüllung ist, soweit gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit des Amtsgericht Erding vereinbart.4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme und / oder Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Zusatz COVID 19 Pandemie

  1. Die Bereitstellung der Zimmer erfolgt erst nach einer lückenlosen Registrierung aller Reisenden und einer schriftlichen Bestätigung, dass zum Zeitpunkt des Reiseantritts keine meldepflichtigen Krankheiten oder Krankheitserreger laut §§ 6,8 des Infektionsschutzgesetzt (IfSG) vorliegen.
  2. Die Reinigung der Zimmer erfolgt nur nach Abreise des Gastes. Eine Reinigung während des Aufenthalts ist nicht vorgesehen. Sollte eine Reinigung gewünscht oder notwendig sein, ist das Zimmer zu räumen / Check-out und Reinigung der Zimmer wird in Summe der individuell vereinbarten Übernachtungspauschale dem Kunden in Rechnung gestellt.

August 2021 – Landgasthof Hallnberg GmbH

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